Auswahlgrenzen im Hochschulverfahren
Wintersemester 2009/10



[Stand: 1. Stufe Hauptverfahren]

 

NC - Werte in der Quote Auswahlverfahren der Hochschulen

Bewerberinnen und Bewerber, die in der Abiturbestenquote und in der Wartezeitquote noch keinen Studienplatz erhalten konnten, haben eine weitere Zulassungschance im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH), über das 60 Prozent der Studienplätze vergeben werden.

 

Ein großer Teil der Universitäten hat sich auch im Hochschulverfahren für die Durchschnittsnote als Auswahlkriterium entschieden und die ZVS mit der Auswahl beauftragt.
Wenn Hochschulen eigene Auswahlkriterien anwenden, führen sie häufig eine Vorauswahl durch, um nur Bewerber mit bestimmten Mindestanforderungen in das eigentliche Auswahlverfahren hineinzulassen.

 

Zu den Einzelheiten des Hochschulauswahlverfahrens gelangen Sie durch Klick auf den jeweiligen Studiengang:
 


Sommersemester 2010

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